Unsere Dienstleistungen auf einen Blick:
Wir haben eine Softwarelösung entwickelt, die Unternehmen ermöglicht, ihre CBAM-Verpflichtungen schnell und einfach zu erfüllen und auch die komplexe Emissionsermittlung bei Nicht-EU-Hersteller abdeckt
Berechnung CBAM relevanter CO2-Emissionen für Q3-24
Mehr InformationenErstellung von Reports
Mehr InformationenKleine und große Unternehmen aus diversen Branchen vertrauen bereits auf unseren Service
Countdown bis zur Abgabe des nächsten CBAM-Berichts
Gerne unterstützen wir bei bei der Berechnung der CBAM relevanten Emissionen (ab Q3-2024 verpflichtend), sowie bei der Erstellung und der Abgabe Ihrer CBAM Reports mit unseren Softwarelösungen.
Zusätzlich bieten wir Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung bei der Erfüllung der CBAM-Berichtspflichten.
Sie Benötigen Hilfe bei der Erstellung der Unterlagen?Wie funktioniert CBAM?
Beginnend ab dem Q4-2023 sind alle europäischen Unternehmen verpflichtet, die bestimmte Waren aus dem EU-Ausland importieren, die damit verbundenen Emissionen quartalsweise an die EU zu melden.
Ab 2026 müssen diese Emissionen zusätzlich mit CBAM-Zertifikaten gedeckt werden, deren Preis sich am europäischen Emissionshandelssystem orientiert, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und den Klimaschutz zu fördern.
Kostenloser erster CBAM-Report mit unser Software
Gerne erstellen wir Ihren CBAM-Report kostenlos, damit Sie unseren Service unverbindlich kennenlernen können.
So entsteht für Sie kein Risiko und Sie können sich von der Effizienz und Zuverlässigkeit unserer kostengünstigen Lösung überzeugen
Was ist zu berichten?
Menge der importierten Ware (in Tonnen)
Emissionen aus Herstellung der Waren (in CO2 Tonnen)
Bereits gezahlte CO2 Preise im Ursprungsland
Welche Branchen sind Betroffen?
Die CBAM Berichtspflichten gelten für alle Unternehmen, welche folgende Warengruppen aus Drittländern importieren:
Eisen & Stahl
Aluminum
Zement
Düngemittel
Elektrizität
Wasserstoff
Häufig gestellte Fragen
Der Carbon Border Adjustment Mechanism ist offiziell keine Kohlenstoffsteuer. Ab 2026 wird er jedoch ähnlich wie eine CO2-Steuer funktionieren, indem Unternehmen verpflichtet werden, finanzielle Zahlungen (oder "Ausgleichszahlungen") für die Treibhausgasemissionen zu leisten. Die Importeure müssen diese Emissionen melden und dann CBAM-Zertifikate zu den gleichen Kosten pro Tonne Kohlendioxidäquivalent erwerben und abgeben, die dem durchschnittlichen EU-Emissionshandelspreis der Vorwoche entsprechen.
Strom, Zement, Aluminium, Düngemitteln, Eisen, Stahl und Wasserstoff.
Hierbei sind bestimmte Vorprodukte und andere nachgelagerte Produkte wie Schrauben und Bolzen ebenfalls eingeschlossen.
Während der Übergangszeit (bis 1. Januar 2026) werden Importeure mit Strafen belegt, wenn sie ihre Berichte nicht abgeben.
Ähnlich wie bei einer Steuererklärung besteht die Pflicht, die Berichte fristgerecht einzureichen; im Falle einer Verspätung müssen sie nachträglich abgegeben werden.
Die Strafen liegen zwischen 10 und 50 Euro pro nicht oder zu niedrig gemeldeter Tonne Kohlendioxidäquivalent liegen.
Bei mehrmaligen Vergehen kommt es zu individuellen Strafen seitens der Behörden.
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