
Status „zugelassener CBAM-Anmelder“
Für den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ war seit Beginn der CBAM Regulatorik eine Schlüsselrolle vorgesehen. Die Erlangung des Status bildet eine notwendige Voraussetzung für Importeure, um ihren CBAM-Verpflichtungen nachzukommen. Nur wer über den Status verfügt, ist künftig berechtigt CBAM-Waren in die EU einzuführen. Am 18.3.2025 ist die schon länger erwartete Verordnung 2025/486 über den Status eines