CBAM Emissionsberechnung (Ab Q3-2024 Verpflichtend)
Mit unserer Software können Unternehmen die CBAM relevanten Emissionen einfach und unkompliziert berechnen
CBAM-Emissionsberechung mit vereinfachter Softwarelösung
Wieso ist EU-Lösung so komplex?
Die EU hat eine sehr komplizierte Excel-Tabelle für sechs Warengruppen entwickelt. Die Berechnungsmethoden sind für jede Warengruppe unterschiedlich, was oft zur Verwirrung führt.
Viele ausländische Hersteller verstehen nicht, welche Felder sie ausfüllen müssen.
Unsere Lösung:
Jede Warengruppe erhält eine produktgruppenspezfische CBAM konforme Emissionsdatenabfragetool. Wir haben die Komplexität der Emissionsberechnung entfernt, indem wir die Abfrage auf ein Minimum der erforderlichen Datenpunkte für die jeweilige Produktgruppe reduziert haben.
Inklusive Beratungsangebot für alle Hersteller:
Wir übernehmen die komplette Kommunikation mit den ausländischen Herstellern.
Zudem unterstützen und beraten die ausländischen Hersteller bei der Emissionsberechnung mit unserer Softwarelösung (im Preis enthalten).
Aktuelle Probleme bei der Berichtspflicht von CBAM-konformen Echtdaten ab Q3 2024
- Datenerhebung und Emissionsberechnung für jedes importierte Zolltarifnummer und jeden Hersteller
- Veröffentliche EU-Vorlage zur Emissionsberechnung ist unausgereift und viel zu kompliziert
- Mangelnde Unterstützung bei der Anwendung und fehlende Ausfüllhilfen
- Aktuell komplexeste Emissionsberechnungsmethode (Cradle to Gate), die weltweit von Regulierungsbehörde gefordert wird
UNSERE DIENSTLEISTUNG AUF EINEN BLICK
CBAM-REPORTING
Sie erhalten eine benutzerfreundliche Datenvorlage, in der Sie innerhalb
weniger Minuten einen CBAM-Report erstellen können gemäß der geforderten EU-Berichtsformaten.
CO2-BERECHNUNG
Unsere Software berechnet Ihre CBAM-relevanten CO2-Emissionen und bietet für jede Warengruppe ein spezifisches Emissionsdatenabfragetool.
(Ab Q3-2024 verplichtende Emissionsberechnung)
Beratung & Unterstützung
Wir begleiten und beraten Ihr Unternehmen bei der Erstellung und Einreichung der erforderlichen CBAM-Berichtspflichten.
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